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"LEBENDIGES LERNEN IM HERZEN VON WESEL"

 Wir sind ein Gymnasium in der Innenstadt von Wesel. Zur Zeit unterrichten hier rund 80 engagierte Lehrkräfte etwa 900 Schülerinnen und Schüler. Der fast familiären Atmosphäre zwischen Lehrern, Schülern und Eltern ist es vielleicht auch zu verdanken, dass unsere Schule so beliebt ist. Dass die Schülerinnen und Schüler gerne hier sind, hat unser jüngstes Ehemaligentreffen im September 2019 gezeigt, viele ehemalige AVG-ler feierten in vertrauter Atmosphäre ein gelungenes Wiedersehen mit freundlichen Menschen. 
Faktencheck

LRS-Förderung

LRS-Förderung

LRS/ Lese-Rechtschreib-Störung

Es gibt unzählige Begriffe, die das Phänomen von Lese- und Rechtschreibstörungen beschreiben (u.a. Legasthenie, LRS, Dyslexie, Teilleistungsschwäche, isolierte Leseschwäche, Lese-Rechtschreibschwäche usw.)

Man unterscheidet eine 

  • angeborene Legasthenie: Neurologische Untersuchungen von Hirnforschern haben ergeben, dass als Hauptursache eine Störung der kognitiven Informationsverarbei-tung dafür verantwortlich ist, dass keine ausreichende Automatisierung, Zeitverlust und vorzeitige Ermüdung stattfinden. Hier liegt eine lebenszeitlich überdauernde Behinderung vor, die nicht die intellektuellen Fähigkeiten betrifft. Da aber sozusagen „Umleitungen im Gehirn“ stattfinden, entstehen zeitliche Nachteile bei der technischen Umsetzung von Gedanken in Schrift. Die betroffenen Schüler erkennt man daran, dass sie auf schulische Fördermaßnahmen gar nicht oder nur bedingt ansprechen. Diese Kinder benötigen zusätzlich eine professionelle außerschulische Förderung.
  • und eine erworbene LRS (Lese-Rechtschreib-Störung): Dafür sind gesellschaftliche Veränderungen verantwortlich, wie z.B. ein hoher Fernsehkonsum bei Kindern. Dieser führt häufig, bedingt durch Defizite in der motorischen Entwicklung zu mangelnder Schriftsprachkompetenz. Auch krankheitsbedingtes fehlen in der Schule, häufiger Lehrerwechsel und andere psychische oder organische Ursachen können für eine Lese-Rechtschreib-Störung verantwortlich sein. Bei dieser erworbenen Form der Rechtschreibschwäche hat eine Förderung Erfolg, wenn sie das Kind in der Phase abholt, wo die Probleme liegen.

Es gibt keine klare Abgrenzung zwischen dem klinischen Störungsbegriff (LRS) und den im Erlass beschriebenen besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Schreibens. Da es keine trennscharfe Definition gibt, sollte es keine unterschiedliche Behandlung von Kindern mit Lese-Rechtschreibproblemen geben, sondern alle sollten gleichermaßen entsprechende Unterstützung erfahren.

Der Umgang mit der LRS am AVG

Im 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 5 erhalten die Kinder eine Ergänzungsstunde im Fach Deutsch, die für die Rechtschreibförderung genutzt wird.

Als Diagnoseinstrument verwenden wir die Hamburger Schreibprobe (HSP), ein standardisiertes Diagnoseinstrument, das uns eine sichere Grundlage für die Planung von Fördermaßnahmen bietet. Aufgrund der Online-Auswertung werden die Kinder in fünf Gruppen eingeteilt und entsprechend ihrer Fähigkeiten mit geeigneten Materialien gefördert.

  1. Gute Leser- und Rechtschreiber: Diese Kinder sind bereits gute und sehr gute Rechtschreiber. In der Förderstunde werden Schreibanlässe geschaffen, wobei der Spaß am Schreiben selbstverfasster Texte im Vordergrund steht.
  2. Training auf der wortübergreifenden Ebene: Diese Kinder befinden sich bereits auf einer recht hohen Stufe des Schriftspracherwerbs. Sie müssen noch weiter trainieren, sich kontextabhängig für die richtige Schreibung zu entscheiden, grammatische Strukturen zu durchschauen und die Zeichensetzung zu beherrschen.
  3. Training auf der morphematischen Ebene: Die Kinder, die hier schwach getestet sind, werden sich in der Förderstunde besonders mit Regeln der Wortbildung beschäftigen und Strategien des Zusammensetzens und Ableitens von Wörtern trainieren.
  4. Training auf der orthografischen Ebene: Die Kinder, die hier noch Schwierigkeiten haben, beschäftigen sich mit Rechtschreibregeln. Da diese noch nicht verinnerlicht sind, kommt es zu Schreibproblemen.
  5. Training auf der alphabetischen Ebene: Den Kindern, die diese Phase des Schriftspracherwerbs noch nicht erfolgreich abgeschlossen haben, muss der Lautcharakter unserer Sprache noch einmal intensiv bewusst gemacht werden. Dies gelingt durch pilotsprachliches, langsames Mitsprechen und die Bewusstmachung der Gliederung von Wörtern durch Silbenbögen.

Der rechtliche Aspekt

Schülerinnen und Schülern mit einer LRS oder einer Legasthenie steht im Allgemeinen laut LRS-Erlass ein Nachteilsausgleich zu, der durch eine Förderkonferenz beschlossen wird, bestehend aus Lehrerinnen und Lehrern, die das Kind schwerpunktmäßig unterrichten, und der Schulleitung.

Damit ein Nachteilsausgleich, z.B. in Form eines Zeitzuschlages, einer reduzierten Aufgabenstellung bis hin zur Aussetzung der Rechtschreibnote in schwierigen Fällen gewährt werden kann, muss eine schulische bzw. außerschulische Förderung erfolgen.

Zusammenarbeit mit den Eltern

Für die Kinder, die in der alphabetischen Strategie auffallen, führen wir eine Dokumentation durch, zu der auch Förderpläne gehören. Dort werden die Diagnoseergebnisse, Beobachtungen und Fördermaßnahmen hinterlegt. So ist bei allen Übergängen (ob Schulwechsel, Klassen- oder Lehrerwechsel) eine Kenntnisnahme durch die neuen Lehrer gewährleistet.

Damit verbunden ist auch die Bitte an die „betroffenen Eltern“, einen guten Kontakt zu Lehrern und auch anderen Eltern mit betroffenen Kindern zu halten. Der Austausch hilft allen Seiten, die spezielle Problematik der Kinder besser zu verstehen. In einigen Fällen müssen auch Überlegungen stattfinden, welche geeigneten außerschulischen Förder- und Therapiemöglichkeiten genutzt werden können.

Ingesamt fällt auf, dass Kinder mit einer Legasthenie/LRS durch ihre Misserfolge häufiger negative Lernstrukturen aufbauen, die zu einer generellen Leistungsvermeidung führen können. Aus diesem Grund ist eine gute Förderung wichtig. Auch an die Eltern ergeht die Bitte, ihr Kind zu unterstützen, indem sie sein Selbstwertgefühl und seine Motivation stärken.

Kontakt

Grundsätzlich kann jeder Lehrer angesprochen werden, insbesondere aber die Deutschlehrer und die für die LRS-Problematik zuständigen Lehrerinnen, Frau Pauly und Frau Ueckert.

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