21.10.2020: Schulmail des MSB vom 21.10.2020
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der SchulMail vom 8. Oktober 2020 habe ich Ihnen bereits umfassende Informationen zum Schulbetrieb in Corona-Zeiten nach den Herbstferien 2020 gegeben. Allerdings hatte ich schon damals angekündigt, dass noch vor dem Ende der Herbstferien weitere Informationen zum Schulbetrieb folgen, falls die Entwicklung des Infektionsgeschehens dies erforderlich macht. Die Anpassungen und Ergänzungen betreffen das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) sowie Hinweise und Empfehlungen zum Lüften in Unterrichtsräumen und Sporthallen. Diese werden weiter unten ausführlich dargestellt und durch ergänzende Expertenpapiere erläutert.
In der Zeit nach dem 8. Oktober 2020 hat sich die Entwicklung der Pandemie in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen deutlich verändert. Wesentliche Indikatoren für das Infektionsgeschehen sind in den letzten Tagen deutlich, in manchen Regionen Nordrhein-Westfalens sogar sehr deutlich gestiegen. Sie zeigen somit die aktuell dynamische Entwicklung der Pandemie an.
Bislang ist es insgesamt sehr gut gelungen, im Rahmen des angepassten Schulbetriebs in Corona-Zeiten den Unterricht fast vollständig im Präsenzbetrieb durchzuführen. Vor den Herbstferien nahmen insgesamt 98,1 Prozent der Schülerinnen und Schüler am Präsenzunterricht der Schulen teil. Auch der Anteil der aufgrund der Pandemie nicht im Präsenzunterricht einsetzbaren Lehrkräfte war mit 4,3 Prozent weiterhin gering. Das waren und sind erfreuliche Zeichen einer Normalität im Rahmen dessen, was in der Pandemie im Schulbetrieb von allen beteiligten Akteuren geleistet werden kann und selbst in dieser schwierigen Situation möglich ist. Auch nach den Herbstferien möchten wir für möglichst viele Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht sichern.
Die Schulen werden ihren angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten mit Unterricht möglichst nach Stundentafel nach den Herbstferien unverändert fortsetzen. Ein solcher Unterrichtsbetrieb mit einem regelmäßigen und geordneten Tagesablauf, mit dem Aufbau von Lernstrategien, der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der wichtigen Förderung von sozialer Kompetenz hat für uns alle höchste Priorität. Er gewährleistet am besten das Recht auf schulische Bildung für alle Schülerinnen und Schüler. Nordrhein-Westfalen ist sich darin als Mitglied der Kultusministerkonferenz mit allen Ländern einig.
Diesen Weg wollen wir weitergehen. Hierzu werden wir die Regelungen und Empfehlungen des Landes zum Schulbetrieb unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens und neuer Erkenntnisse aus dem Bereich von Wissenschaft und Forschung immer wieder der aktuellen Situation anpassen. Zugleich ist es unser Ziel, klare und bislang bewährte Regelungen zu etablieren und beizubehalten.
Mit dieser SchulMail werden folgende Anpassungen und Ergänzungen bereits bestehender Regelungen und Empfehlungen vorgenommen:
Die Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 als gemeinsames Dokument der kommunalen Spitzenverbände und des Ministeriums für Schule und Bildung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Unfallkasse NRW wurden auf den aktuellen Stand gebracht:
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten [1]
Die Hinweise und Empfehlungen folgen der inzwischen allgemein anerkannten Erkenntnis, dass über die AHA-Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) hinaus das Lüften der Unterrichtsräume ein wesentlicher, einfacher und wirkungsvoller Beitrag dazu ist, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus über Aerosole deutlich zu verringern.
Die Kultusministerkonferenz hat diesem Thema ihre besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Das Umweltbundesamt hat auf ihre Bitte dazu seine Empfehlungen zu Luftaustausch und effizientem Lüften zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen veröffentlicht und ins Netz gestellt:
Die darin empfohlenen Regeln sind klar formuliert, leicht zu befolgen und sollten schnell zur selbstverständlichen Praxis in allen Unterrichtsräumen werden:
- Stoßlüften alle 20 Minuten,
- Querlüften wo immer es möglich ist,
- Lüften während der gesamten Pausendauer.
Eine weitere und etablierte Maßnahme zum Infektionsschutz in den Schulen ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung. Die Regelungen hierzu finden sich in der jeweils gültigen Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die für den Schulbetrieb nach den Herbstferien überarbeitet wurde. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw [3]
Anlässlich des aktuellen und beschleunigten Infektionsgeschehens knüpft Nordrhein-Westfalen weitgehend wieder an die bewährten Regelungen der Zeit unmittelbar nach den Sommerferien an. Das bedeutet für den Schulbetrieb nach den Herbstferien:
- Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen; dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz.
- Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe müssen weiterhin keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie sich im Klassenverband im Unterrichtsraum aufhalten.
- Auch für die Angebote im Offenen Ganztag gelten die bisherigen Regelungen fort, d.h es sind keine Mund-Nase-Bedeckungen erforderlich.
- Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.
- Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern - wenn möglich – zu achten.
- Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.
Die Erweiterung der Maskenpflicht soll nach den Herbstferien – ebenso wie nach den Sommerferien - durch zusätzlichen Schutz für alle Beteiligten für mehr Sicherheit und Stabilität im Unterrichtsgeschehen sorgen. Zudem kann und soll sie eine wichtige Grundlage für die örtlich zuständigen Gesundheitsämter sein, wenn es darum geht, weitreichende Quarantäne-Maßnahmen zu vermeiden. Im Falle eines Infektionsgeschehens an Ihrer Schule wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie die örtlichen Gesundheitsbehörden auf der Grundlage Ihrer Dokumentationen bei der Nachverfolgung von Infektionsketten weiterhin bestmöglich unterstützen.
Schließlich möchte ich auch an dieser Stelle nochmals darauf hinweisen, dass die Landesregierung allen Beschäftigten an Schulen in Nordrhein-Westfalen zwischen den Herbst- und Weihnachtsferien die Möglichkeit bietet, sich bis zu dreimal kostenlos auf COVID-19 testen zu lassen. Der Zeitpunkt der Testung in diesem Zeitraum ist frei wählbar.
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich hoffe, dass die mit dieser SchulMail übermittelten und ergänzenden Informationen sowie die im Text eingepflegten und verlinkten Fachpapiere und Empfehlungen für Ihre Planungen und Entscheidungen zum Schulbetrieb nach den Herbstferien von weiterem Nutzen sind.
Ihnen und uns allen wünsche ich einen erfolgreichen und möglichst normalen Schulbetrieb nach den Herbstferien. Mir ist bewusst, mit welchen Anstrengungen und Herausforderungen ein solcher Schulbetrieb in Zeiten von Corona verbunden ist. Gerade deshalb danke ich Ihnen auch heute und erneut für Ihr besonderes Engagement in dieser besonderen Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter